{"id":13,"date":"2013-10-25T12:34:37","date_gmt":"2013-10-25T10:34:37","guid":{"rendered":"http:\/\/wordpress.holzwissenschaft.org\/?page_id=13"},"modified":"2021-12-01T12:46:25","modified_gmt":"2021-12-01T10:46:25","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/holzwissenschaft.org\/?page_id=13","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<div dir=\"ltr\" data-canvas-width=\"117.28000349521636\" data-font-name=\"Helvetica\"><strong>SATZUNG vom 09.06.2021 (Beschluss 09.06.2021)<\/strong><\/div>\n<div dir=\"ltr\" data-canvas-width=\"117.28000349521636\" data-font-name=\"Helvetica\"><\/div>\n<div dir=\"ltr\" data-canvas-width=\"117.28000349521636\" data-font-name=\"Helvetica\"><strong>\u00a7 <\/strong><strong>1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/div>\n<div dir=\"ltr\" data-canvas-width=\"117.28000349521636\" data-font-name=\"Helvetica\"><strong>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/strong><br \/>\n<strong>\u00a7 3 Selbstlosigkeit<\/strong><br \/>\n<strong>\u00a7 4 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/div>\n<div dir=\"ltr\" data-canvas-width=\"117.28000349521636\" data-font-name=\"Helvetica\"><strong>\u00a7 5 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\n<strong>\u00a7 6 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><br \/>\n<strong>\u00a7 7 Organe des Vereins<\/strong><\/div>\n<div dir=\"ltr\" data-canvas-width=\"117.28000349521636\" data-font-name=\"Helvetica\"><strong>\u00a7 8 Vorstand<\/strong><\/div>\n<div dir=\"ltr\" data-canvas-width=\"117.28000349521636\" data-font-name=\"Helvetica\"><strong>\u00a7 9 Zust\u00e4ndigkeit des Vorstands<\/strong><\/div>\n<div dir=\"ltr\" data-canvas-width=\"117.28000349521636\" data-font-name=\"Helvetica\"><strong>\u00a7 10 Amtsdauer des Vorstands<\/strong><\/div>\n<div dir=\"ltr\" data-canvas-width=\"117.28000349521636\" data-font-name=\"Helvetica\"><strong>\u00a7 11 Beschlussfassung des Vorstands<\/strong><\/div>\n<div dir=\"ltr\" data-canvas-width=\"117.28000349521636\" data-font-name=\"Helvetica\"><strong>\u00a7 12 Kassenpr\u00fcfer<\/strong><\/div>\n<div dir=\"ltr\" data-canvas-width=\"117.28000349521636\" data-font-name=\"Helvetica\"><strong>\u00a7 13 Mitgliederversammlung<\/strong><\/div>\n<div dir=\"ltr\" data-canvas-width=\"117.28000349521636\" data-font-name=\"Helvetica\"><strong>\u00a7 14 Einberufung der Mitgliederversammlung<\/strong><\/div>\n<div dir=\"ltr\" data-canvas-width=\"117.28000349521636\" data-font-name=\"Helvetica\"><strong>\u00a7 15 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung<\/strong><\/div>\n<div dir=\"ltr\" data-canvas-width=\"117.28000349521636\" data-font-name=\"Helvetica\"><strong>\u00a7 16 Nachtr\u00e4gliche Antr\u00e4ge zur Tagesordnung<\/strong><\/div>\n<div dir=\"ltr\" data-canvas-width=\"117.28000349521636\" data-font-name=\"Helvetica\"><strong>\u00a7 17 Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen<\/strong><\/div>\n<div dir=\"ltr\" data-canvas-width=\"117.28000349521636\" data-font-name=\"Helvetica\"><strong>\u00a7 18 Aufl\u00f6sung des Vereins und Anfallberechtigung<\/strong><\/div>\n<div dir=\"ltr\" data-canvas-width=\"117.28000349521636\" data-font-name=\"Helvetica\"><\/div>\n<p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;<strong>Verein f\u00fcr<\/strong> <strong>Holzwissenschaft und Holzverwendung G\u00f6ttingen e.V.<\/strong>&#8222;.<\/p>\n<p>Sitz des Vereins ist G\u00f6ttingen.<\/p>\n<p>Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>\u00a7 <strong>2 Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>Zweck des Vereins ist:<\/p>\n<ul>\n<li>die F\u00f6rderung der Holzwissenschaft durch Austausch beruflicher Erkenntnisse und Erfahrungen<\/li>\n<li>die F\u00f6rderung des fachlichen Fortkommens seiner Mitglieder<\/li>\n<li>\u00fcber Studienm\u00f6glichkeiten zum Thema Holz an der Georg August Universit\u00e4t in G\u00f6ttingen zu informieren<\/li>\n<\/ul>\n<p>Zweck des Vereins ist <u>nicht<\/u> auf einen wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetrieb gerichtet.<\/p>\n<p>Der Verein kann zur Erf\u00fcllung seines Zwecks anderen holzwirtschaftlichen Vereinigungen beitreten oder mit diesen zusammenarbeiten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Selbstlosigkeit<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>Mitglieder des Vereins sind:<\/p>\n<ul>\n<li>ordentliche Mitglieder<\/li>\n<li>Ehrenmitglieder<\/li>\n<li>institutionelle Mitglieder<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ordentliches Mitglied des Vereins kann werden:<\/p>\n<ul>\n<li>jede Absolventin und jeder Absolvent einer Universit\u00e4t oder gleichgestellten Bildungsst\u00e4tte, die oder der einen Abschluss mit holzwissenschaftlichem Schwerpunkt erreicht hat<\/li>\n<li>jede immatrikulierte Studentin und jeder immatrikulierte Student der Fakult\u00e4t f\u00fcr Forstwissenschaft und Wald\u00f6kologie<\/li>\n<li>jede Person, die aufgrund ihrer oder seiner holzwissenschaftlichen Fachkenntnisse und \/ oder Interessen geeignet erscheint, den Zweck des Vereins zu f\u00f6rdern und sich hierzu verpflichtet.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00dcber den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p>Der Antrag muss auf dem von dem Verein hierf\u00fcr vorgesehenen Formblatt gestellt werden und s\u00e4mtliche darin geforderten Angaben sowie die Einzugserm\u00e4chtigung f\u00fcr die Mitgliedsbeitr\u00e4ge enthalten. Das Fehlen einer dieser Angaben, insbesondere der Einzugserm\u00e4chtigung, f\u00fchrt zur Ablehnung des Antrags.<\/p>\n<p>Gegen den ablehnenden Bescheid des Vorstands, der mit Gr\u00fcnden zu versehen ist, kann die Antragstellerin oder der Antragsteller Beschwerde erheben. Die Beschwerde ist innerhalb eines Monats ab Zugang des ablehnenden Bescheids schriftlich beim Vorstand einzulegen. \u00dcber die Beschwerde entscheidet die n\u00e4chste ordentliche Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>Ehrenmitglied kann auf Beschluss der Mitgliederversammlung werden, wer durch au\u00dferordentliche Leistung den Verein oder die gesamte Holzwirtschaft f\u00f6rdert oder gef\u00f6rdert hat.<\/p>\n<p>Institutionelles Mitglied k\u00f6nnen andere holzwirtschaftliche Vereinigungen aus dem In- und Ausland werden. \u00dcber den formlosen schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p>\u00a7 <strong>5 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft endet<\/p>\n<ul>\n<li>mit dem Tod des Mitglieds,<\/li>\n<li>durch freiwilligen Austritt,<\/li>\n<li>durch Streichung von der Mitgliederliste,<\/li>\n<li>durch Ausschluss aus dem Verein.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung, auch per Email, gegen\u00fcber einem Mitglied des Vorstands. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im R\u00fcckstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, nachdem seit der Absendung des Mahnschreibens drei Monate verstrichen und die Beitragsschulden nicht beglichen sind. Die Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen, sofern dem Verein eine aktuelle Anschrift oder Email-Adresse des Mitglieds bekannt ist.<\/p>\n<p>Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gr\u00f6blich versto\u00dfen hat, durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich pers\u00f6nlich vor dem Vorstand oder schriftlich, auch per Email, zu rechtfertigen. Eine schriftliche Stellungnahme der oder des Betroffenen ist in der Vorstandssitzung zu verlesen. Der Beschluss \u00fcber den Ausschluss ist mit Gr\u00fcnden zu versehen und dem Mitglied mittels eingeschriebenen Briefes bekanntzumachen. Gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschluss des Vorstands steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Berufung hat aufschiebende Wirkung. Die Berufung muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang des Ausschlie\u00dfungsbeschlusses beim Vorstand schriftlich, auch per Email, eingelegt werden. Ist die Berufung rechtzeitig eingelegt, so hat der Vorstand innerhalb von zwei Monaten die Mitgliederversammlung zur Entscheidung \u00fcber die Berufung einzuberufen. Geschieht das nicht, gilt der Ausschlie\u00dfungsbeschluss als nicht erlassen. Macht das Mitglied von dem Recht der Berufung gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschluss keinen Gebrauch oder vers\u00e4umt es die Berufungsfrist, so unterwirft es sich damit dem Ausschlie\u00dfungsbeschluss mit der Folge, dass die Mitgliedschaft als beendet gilt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>Von den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben. Die H\u00f6he des Jahresbeitrags und dessen F\u00e4lligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.<\/p>\n<p>Die Mitgliedsbeitr\u00e4ge werden im Lastschriftverfahren eingezogen. Die Erteilung der Einzugserm\u00e4chtigung ist Beitrittsvoraussetzung. Im Falle einer R\u00fccklastschrift sind die hierdurch entstehenden Kosten von dem betreffenden Mitglied zu tragen.<\/p>\n<p>Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Zur Vermeidung von H\u00e4rten kann der Vorstand den Beitrag in Sonderf\u00e4llen erm\u00e4\u00dfigen oder erlassen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Organe des Vereins sind<\/p>\n<ul>\n<li>der Vorstand<\/li>\n<li>die Mitgliederversammlung.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 <strong>8 Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand des Vereins besteht aus drei Personen, der oder dem Vorsitzenden, der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin oder dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und der Kassenf\u00fchrerin oder dem Kassenf\u00fchrer. Die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin oder der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer ist der stellvertretende Vorsitzende.<\/p>\n<p>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch ein Mitglied des Vorstands vertreten.<\/p>\n<p>Der Vorstand ist ehrenamtlich t\u00e4tig. Die Mitgliederversammlung kann beschlie\u00dfen, dass seine Mitglieder f\u00fcr ihren Zeitaufwand eine angemessene Verg\u00fctung (Ehrenamtspauschale gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Nr. 26a Satz 1 EstG) erhalten, deren H\u00f6he von der Mitgliederversammlung bestimmt wird.<\/p>\n<p>\u00a7 <strong>9 Zust\u00e4ndigkeit des Vorstands<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand ist f\u00fcr die Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:<\/p>\n<ul>\n<li>Einberufung der Mitgliederversammlung;<\/li>\n<li>Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und Aufstellung der Tagesordnungen;<\/li>\n<li>Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung;<\/li>\n<li>Aufstellung eines Haushaltsplans f\u00fcr jedes Gesch\u00e4ftsjahr; Buchf\u00fchrung;<\/li>\n<li>Erstellung eines Jahresberichts;<\/li>\n<li>Abschluss und K\u00fcndigung von Arbeitsvertr\u00e4gen;<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber Aufnahme, Streichung und Ausschluss von Mitgliedern.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a7 10 Amtsdauer des Vorstands<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren, vom Tage der Wahl an gerechnet, gew\u00e4hlt; er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Die Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu w\u00e4hlen. W\u00e4hlbar sind nur ordentliche und Ehrenmitglieder.<\/p>\n<p>Scheidet ein Mitglied des Vorstandes w\u00e4hrend der Amtsperiode aus, so w\u00e4hlt der Vorstand ein Ersatzmitglied (aus den Reihen der Vereinsmitglieder) f\u00fcr die restliche Amtsdauer der oder des Ausgeschiedenen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Beschlussfassung des Vorstands<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen, die vom Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer schriftlich, auch per Email, fernm\u00fcndlich oder telegrafisch einberufen werden. In jedem Fall ist eine Einberufungsfrist von einer Woche einzuhalten. Einer Mitteilung der Tagesordnung bedarf es nicht.<\/p>\n<p>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind.<\/p>\n<p>Die Vorstandssitzung leitet die oder der Vorsitzende, bei seiner Verhinderung die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin oder der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer.<\/p>\n<p>Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden.<\/p>\n<p>Die Beschl\u00fcsse des Vorstands sind zu Beweiszwecken in ein Beschlussbuch einzutragen und von der Sitzungsleiterin oder vom Sitzungsleiter zu unterschreiben. Die Niederschrift soll Ort und Zeit der Vorstandssitzung, die Namen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die gefassten Beschl\u00fcsse und das Abstimmungsergebnis enthalten.<\/p>\n<p>Ein Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichem Wege gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschlie\u00dfenden Regelung erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Kassenpr\u00fcfer<\/strong><\/p>\n<p>Kassenpr\u00fcfer kann jedes Vereinsmitglied werden, welches nicht bereits im Vorstand aktiv ist oder zu einem anderen kontrollierenden Organ des Vereins geh\u00f6rt. Es werden vom Vorstand zwei Kassenpr\u00fcferinnen oder Kassenpr\u00fcfer beauftragt. Diese pr\u00fcfen den Kassenbericht, den die Kassenf\u00fchrerin oder der Kassenf\u00fchrer anfertigt und der eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben beinhaltet.<\/p>\n<p>Die Kassenpr\u00fcfer erstellen einen Kassenpr\u00fcfbericht als abschlie\u00dfenden Bericht der Kassenpr\u00fcfung,<\/p>\n<p>Die Kassenpr\u00fcfer empfehlen der Mitgliederversammlung, dem Vorstand die Entlastung zu erteilen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>In der Mitgliederversammlung hat jedes ordentliche Mitglied &#8211; auch ein Ehrenmitglied \u2013 eine Stimme. Institutionelle Mitglieder sind nicht stimmberechtigt. Zur Aus\u00fcbung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied schriftlich bevollm\u00e4chtigt werden. Die Bevollm\u00e4chtigung ist f\u00fcr jede Mitgliederversammlung gesondert zu erteilen. Ein Mitglied darf jedoch nicht mehr als zwei fremde Stimmen vertreten.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist ausschlie\u00dflich f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<\/p>\n<ul>\n<li>Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans f\u00fcr das n\u00e4chste Gesch\u00e4ftsjahr;<\/li>\n<li>Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands, Entlastung des Vorstands;<\/li>\n<li>Festsetzung der H\u00f6he und der F\u00e4lligkeit des Jahresbeitrags;<\/li>\n<li>Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands;<\/li>\n<li>Wahl der Kassenpr\u00fcfer;<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderung der Satzung und \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins;<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber die Beschwerde gegen die Ablehnung des Aufnahmeantrags sowie \u00fcber die Berufung gegen einen Ausschlie\u00dfungsbeschluss des Vorstands;<\/li>\n<li>Ernennung von Ehrenmitgliedern.<\/li>\n<\/ul>\n<p>In Angelegenheiten, die in den Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Vorstandes fallen, kann die Mitgliederversammlung Empfehlungen an den Vorstand beschlie\u00dfen. Der Vorstand kann seinerseits in Angelegenheiten seines Zust\u00e4ndigkeitsbereichs die Meinung der Mitgliederversammlung einholen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14 Einberufung der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>Einmal im Jahr sollte eine ordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden.<\/p>\n<p>Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Die Einladung erfolgt mit elektronischer Post (Email).<\/p>\n<p>Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Email-Adresse gerichtet ist.<\/p>\n<p>Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge k\u00f6nnen zu Beginn der Versammlung gestellt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 15 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden bei dessen Verhinderung von einer Beisitzerin oder einem Beisitzer geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung die Leiterin oder den Leiter. Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung f\u00fcr die Dauer des Wahlganges und der vorhergehenden Diskussion einer Wahlleiterin oder einem Wahlleiter \u00fcbertragen werden.<\/p>\n<p>Die Protokollf\u00fchrerin oder der Protokollf\u00fchrer wird von der Versammlungsleiterin oder vom Versammlungsleiter bestimmt; zur Protokollf\u00fchrerin oder zum Protokollf\u00fchrer kann auch ein Nichtmitglied bestimmt werden.<\/p>\n<p>Die Art der Abstimmung bestimmt die Versammlungsleiterin oder der Versammlungsleiter. Die Abstimmung muss schriftlich durchgef\u00fchrt werden, wenn ein Drittel der bei der Abstimmung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist nicht \u00f6ffentlich. Die Versammlungsleiterin oder der Versammlungsleiter kann G\u00e4ste zulassen. \u00dcber die Zulassung der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder stets beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung fasst Beschl\u00fcsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben daher au\u00dfer Betracht. Zur \u00c4nderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen; zur Aufl\u00f6sung des Vereins eine solche von vier F\u00fcnfteln erforderlich.<\/p>\n<p>F\u00fcr Wahlen gilt folgendes: Hat im ersten Wahlgang keine Kandidatin oder kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den Kandidatinnen oder Kandidaten statt, welche die beiden h\u00f6chsten Stimmenzahlen erreicht haben.<\/p>\n<p>\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das von der jeweiligen Versammlungsleiterin oder vom jeweiligen Versammlungsleiter und der Protokollf\u00fchrerin oder dem Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. Es soll folgende Feststellungen enthalten: Ort und Zeit der Versammlung, die Person der Versammlungsleiterin oder des Versammlungsleiters und der Protokollf\u00fchrerin oder des Protokollf\u00fchrers, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Tagesordnung, die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung. Bei Satzungs\u00e4nderungen soll der genaue Wortlaut angegeben werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 16 Nachtr\u00e4gliche Antr\u00e4ge zur Tagesordnung<\/strong><\/p>\n<p>Jedes Mitglied kann bis sp\u00e4testens zwei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachtr\u00e4glich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Die Versammlungsleiterin oder der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Tagesordnung entsprechend zu erg\u00e4nzen.<\/p>\n<p>\u00dcber Antr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung. Zur Annahme des Antrags ist eine einfache Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 17 Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand kann jederzeit eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Zehntel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde vom Vorstand verlangt wird. F\u00fcr die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung gelten die \u00a7\u00a7 12 bis 15 entsprechend.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 18 Aufl\u00f6sung des Vereins und Anfallberechtigung<\/strong><\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der in \u00a7 14 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind alle Vorstandsmitglieder allein vertretungsberechtigte Liquidatoren.<\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an das Institut f\u00fcr Holzbiologie und Holztechnologie der Georg-August-Universit\u00e4t G\u00f6ttingen, das es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige oder mildt\u00e4tige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p>Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend f\u00fcr den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgel\u00f6st wird oder seine Rechtsf\u00e4higkeit verliert.<\/p>\n<p>Die vorstehende Satzung ersetzt die Satzung vom 21.12.2006 tritt mit dem 09.06.2021 in Kraft.<\/p>\n<div dir=\"ltr\" style=\"text-align: justify;\" data-font-name=\"Helvetica\" data-canvas-width=\"126.25600376272203\">\n<div dir=\"ltr\" data-font-name=\"Helvetica\" data-canvas-width=\"342.9760102214812\">\n<div dir=\"ltr\" data-font-name=\"Helvetica\" data-canvas-width=\"58.80000175237655\">\n<div dir=\"ltr\" data-font-name=\"Helvetica\" data-canvas-width=\"511.152015233517\"><\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>SATZUNG vom 09.06.2021 (Beschluss 09.06.2021) \u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr \u00a7 2 Zweck des Vereins \u00a7 3 Selbstlosigkeit \u00a7 4 Erwerb der Mitgliedschaft \u00a7 5 Beendigung der Mitgliedschaft \u00a7 6 Mitgliedsbeitr\u00e4ge \u00a7 7 Organe des Vereins \u00a7 8 Vorstand \u00a7&hellip; <\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":11,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-13","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/holzwissenschaft.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/13","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/holzwissenschaft.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/holzwissenschaft.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/holzwissenschaft.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/holzwissenschaft.org\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=13"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/holzwissenschaft.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/13\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2335,"href":"https:\/\/holzwissenschaft.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/13\/revisions\/2335"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/holzwissenschaft.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/11"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/holzwissenschaft.org\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=13"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}